GewAbfV einhalten: Mit dem richtigen Partner kein Problem
Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) verpflichtet Gewerbebetriebe, ihre gewerblichen Abfälle getrennt zu erfassen, zu verwerten und die Entsorgung nachweisbar zu dokumentieren. Das klingt aufwendig, muss es aber nicht sein.
Als erfahrener Entsorgungspartner im Landkreis Osnabrück unterstützen wir dich bei der rechtssicheren Umsetzung der GewAbfV und einer gesetzeskonformen Gewerbeabfallentsorgung: von der Erstberatung über die Einrichtung passender Entsorgungssysteme bis hin zur lückenlosen Nachweisführung.
Gewerbeabfallverordnung:
Das steckt dahinter
Die GewAbfV gilt in ihrer novellierten Fassung seit August 2017. Sie regelt bundesweit, wie gewerbliche Siedlungsabfälle sowie bestimmte Bau- und Abbruchabfälle zu trennen, zu verwerten und zu entsorgen sind. Ziel ist eine möglichst hochwertige Verwertung: Weg von der einfachen Beseitigung, hin zur Ressourcenschonung. Damit bildet die Verordnung den rechtlichen Rahmen für die Gewerbeabfallentsorgung in Deutschland.
Was gewerbliche Abfallerzeuger beachten müssen
Getrennte Erfassung
Abfälle nach Fraktionen trennen - Papier, Glas, Kunststoff, Metall, Bioabfall, Restabfall
Vorrangige Vorbereitung zur Wiederverwendung
Abfälle sind vorrangig zu recyceln. Gemischte Gewerbeabfälle sollen einer Vorbehandlungsanlage zugeführt werden.
Nachweispflicht
Entsorgungswege lückenlos dokumentieren und auf Anfrage nachweisen
Überwachung
Kontrolle durch zuständige Behörden - bei Verstößen drohen Bußgelder
GewAbfV-konform - Beratung, Umsetzung und Dokumentation aus einer Hand
Wir kennen die Anforderungen der GewAbfV und setzen sie gemeinsam mit dir um. Vor Ort analysieren wir deine anfallenden Abfälle und richten ein passendes System für deine Gewerbeabfallentsorgung ein. Zusätzlich sorgen wir für vollständige Nachweise aller Entsorgungswege. So bist du bei Kontrollen auf der sicheren Seite, ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand für dein Unternehmen.
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Häufig gestellte Fragen
Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
Die GewAbfV gilt für alle Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen, also für Betriebe aus Industrie, Handel, Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung. Auch Bau- und Abbruchunternehmen sind betroffen, soweit bestimmte Bau- und Abbruchabfälle anfallen. Kurz gesagt: Wer als Unternehmen Abfall erzeugt, fällt in den Anwendungsbereich der GewAbfV.
Folgende Fraktionen müssen grundsätzlich getrennt erfasst werden: Papier, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Bioabfälle und Textilien sowie weitere verwertbare Fraktionen. Eine gemeinsame Erfassung in einem Behälter ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig, etwa wenn eine Trennung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
Du musst nachweisen können, welche Abfälle in welcher Menge an welchen Entsorger übergeben wurden und wie diese verwertet werden. Dafür eignen sich Wiegescheine, Entsorgungsnachweise und Verträge mit Entsorgungsunternehmen. Die Dokumentation muss mindestens drei Jahre aufbewahrt und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden.
Eine Vorbehandlung ist erforderlich, wenn gemischt gesammelt wurde und der gesammelte Abfall vor der Verwertung oder Beseitigung aufbereitet werden muss, etwa durch Sortierung, Zerkleinerung oder Trennung. Sie stellt sicher, dass verwertbare Anteile aus dem Gemisch herausgelöst und der Verwertung zugeführt werden. Wer gemischt sammelt, ist grundsätzlich zur Vorbehandlung verpflichtet.
Zuständig sind die jeweiligen Landesbehörden, in der Regel die unteren Abfallbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. In Niedersachsen liegt die Zuständigkeit bei den Landkreisen und Städten sowie dem Gewerbeaufsichtsamt. Bei Verstößen gegen die GewAbfV drohen Bußgelder. Eine lückenlose Nachweisführung und eine saubere Entsorgung sind daher der beste Schutz bei einer Betriebsprüfung.
